Ich zitiere hiermit §5 - TMG: Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
An dieser Stelle bedeutet "in der Regel" nicht, dass es eine Voraussetzung darstellt das Impressum erst zur Verfügung zu stellen, wenn man kommerzielle Absichten hat.
Die Impressums-Pflicht gilt für jede erdenkliche Internetpräsenz.
Ja, §5 - TMG bezieht sich hauptsächlich auf Internetpräsenzen in Verbindung mit Kommerz, allerdings gilt auch ein Werbebanner, Spenden-Button oder alles was monetär abgelegt werden kann, als Kommerz.
Dadurch dass ihr einen "Spenden" Button auf eurer Internetpräsenz führt, verstößt ihr hiermit gegen den Paragraphen des Telemediengesetz.
Von diversen kommenden Werbungen in Bezug auf online zugänglichen Video-On-Demand Plattformen ganz zu schweigen.
Ich würde vorschlagen, nicht mit Paragraphen und Behauptungen um sich zu werfen, wenn man keinerlei Ahnung von der Materie hat
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Sudonym